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Beschlagnahmen von Tieren
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Lutz
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Beiträge: 1268
Trophäen:  1

Wohnort: Moosach

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 14:16    Titel: Beschlagnahmen von Tieren

Hallo zusammen,

ich hätte da mal ne Frage, die mich schon länger beschäftigt:

Wer außer einem Amtstierarzt darf eigentlich Tiere, die schlecht gehalten werden, beschlagnahmen.
Gibts da ne gesetzliche Regelung.
So wie man hört, sind recht viele dieser Amtstierärzte ja wohl nur Paragraphenreiter, denen unnötige Vorgaben wichtiger sind, als das Wohl der Tiere...

LG,

Lutz

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Bianca
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Beiträge: 3163
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Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 14:24    Titel:

Hallo,

ich glaube, das auch ein Tierarzt in seiner Praxis die möglichkeit hat, ein Tier erstmal einzuziehen, bis der Amtveterinär verständigt ist. Bin mir aber nicht wirklich sicher.

Zudem kann, zumindest bei Hunden, das Ordnungsamt die Tiere einziehen.

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Michaela203
Tierprofi


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Beiträge: 1903

Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 17:36    Titel:

Ordnungsamt wird sich so gut es geht raushalten. Amtstierärzte sind meist "Idioten". Tierärzte können es evtl. versuchen aber eine richtige Handhabe haben die auch nicht!

Im Enddefekt ist der Amtstierarzt dafür zuständig und das kann dauern! Ich habe jahrelang im Tierheim aktiv mitgeholfen und weiß wovon ich spreche. Da wurden teilweise Tiere dann in einer Nacht- und Nebelaktion von den Grundstücken geklaut und versteckt (in eine andere Stadt gebracht usw.) nur um sie zu retten. Wenn man sich auf dem Amtstierarzt verletzt ist man leider meist verlassen. Die greifen nur ein wenn die Kacke am Dampfen ist. Da ist es für viele Tiere dann schon zu spät. Und vor allem der Witz ist ja dann auch. Die Tiere werden "gerettet", kommen ins Tierheim und dürfen nicht vermittelt werden, weil der Besitzer ein Recht darauf hat für bessere Zustände zu sorgen und wenn er die Tierarztkosten, Tierheimkosten bezahlt, dann bekommt er alle Tiere ohne Probleme zurück.

Habe schon erlebt da wurde was angezeigt, da war das Tier noch jung und als es dann endlich da raus durfte weil die Bedingungen wirklich zu schlimm waren, war es schon alt und sehr krank! Es ist zum Heulen. Aber die Gesetze sind da sehr gegen die Tiere!

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Kim
Tierprofi


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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 867

Wohnort: Puchheim b. München

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 22:16    Titel:

Hallo Lutz,
ich glaube, nur der Amtstierarzt, in Verbindung mit der Polizei. Sonst fällt mir da niemand weiter ein.
Ein Bekannter hat mal geraten, auf jeden Fall immer bei der Polizei Strafanzeige zu stellen, bei tierschutzrelevanten Fällen und dass die das dann verfolgen müssen (sich keiensfalls abwimmeln lassen). Da gibt es auch irgendwo eine gesetzliche Vorschrift zu. Das soll effektiver sein, als sich selbst als Privatperson an den Amtstierarzt zu wenden.

Oh je, aber mit Amtstierärzten habe ich leider auch keine positiven Erfahrungen machen können. Mittlerweile versuche ich über die erst gar keine Hilfe mehr zu bekommen.
Was natürlich schlecht ist, wenn viele Tiere betroffen sind, z.B. bei einer Schaf- oder Rinderherde. Da gibt es ja immer mal wieder Bauern, die ihre Tiere tagelang nicht mit Futter/Wasser oder bei Krankheit versorgen u. wo dann einige Tiere qualvoll wegsterben. Da geht es dann leider fast gar nicht ohne diesen. Aber ich würde ggf. Strafanzeige stellen, s.o.

@Michaela,
das ist wirklich übel, was du da beschreibst, aber absolut vorstellbar. Ich habe auch im Tierheim gearbeitet, aber nur temporär u. solche Beispiele nicht mit erlebt, aber dass das so läuft, glaube ich dir.
Weiß von einem Fall, da hatte der Halter ein Hundehalteverbot. Aber ratz fatz besorgte der sich wieder einen Welpen aus einem Tierheim, den er dann aufgrund seiner Stubenunreinheit wieder so schlug, dass der daran starb ... Tja, wer übrprüft solche Verbote oder z.B. auch Maulkorbzwang bei aggressiven Tieren. ´Mir ist da nichts bekannt von Kontrollen.
Ja, unsere Tierschutzgesetze ...

Kim

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annie
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Beiträge: 602

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BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 06:55    Titel:

genau so ist es,

leider wirken die amtstierärzte erst dann wenn es wirklich schon fast zu spät ist.
vor 7 jahren wurden dank unserer aller unterstützung ein zirkus aufgelöst,
die tiere wurden teilweise beschlagnahmt. 4 der glaub 15 ponys waren zu gut im zustand, die durften dort bleiben shocked
jedoch wurdem dem mann vom zirkus angst, so dass er uns die letzen 4 für naja,,, geld auch liess.
die gesamten tiere waren in absolut schlimmen zustand und es wäre dem amtstierarzt egal gewesen da die tiere ja zum zirkus gehören und es sich ohne diese kein geld verdienen lassen kann....

lange rede , kurzer sinn: alles scheisse!!!!!(sorry)

es gibt wohl auch noch tierinspektoren die man wohin schicken kann, aber ich glaub die dürfen auch keine tiere pfänden

das wäre genau der richtige beruf für mich,,,, mann würd ich da aufgehen ,,, Very Happy
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Michaela203
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Beiträge: 1903

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BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 09:46    Titel:

Nein, Tierinspektoren haben keinerlei rechtliche Handhabe. Sie werden oft von Tierschutzorganisationen geschickt und dafür bezahlt und können im Enddefekt nur sich die Sache anschauen und mit den Besitzern reden. Mehr ist nicht drin. Und dann natürlich zu Polizei und/oder Amtstierarzt gehen und die Geschichte kennen wir ja schon .... Mad
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Lutz
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Beiträge: 1268
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Wohnort: Moosach

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 16:48    Titel:

Hallo ihr lieben,

diese Antworten hatte ich irgendwie schon befürchtet
Ich finde es furchtbar, dass es ein Tierschutzgesetz gibt, aber wohl niemand etwas damit anfangen kann - außer Bürokraten

D.H. also, dass auch Vereine und Organisationen Strafanzeige gegen einen Tierquäler stellen müssen und dann hoffen können, dass irgendwas passiert.
Was dann aber nicht eintreten wird...

Na danke.

Dann bräuchten wir ja überhaupt keine Gesetze, wenn eh niemand belangt werden kann

Mad

LG,

Lutz

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Michaela203
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BeitragVerfasst am: 01.06.2008, 09:41    Titel:

Ja Lutz, es gibt so viele Gesetze die man sich drehen und kann wie man es gerade braucht, da blickt eh keiner durch. Und warum sollte es den Tieren besser gehen als den Menschen? Ich meine Tiere sind doch meist nur 2. Wahl! Und wenn ein Mensch ermordet wird hilft den Opfern ja im Enddefekt auch niemand. Nein, die Deutschen Gesetze kann man echt vergessen. Und obwohl Tiere schon seit Jahren keine Sache mehr sind wird es so gehandhabt. Am besten ist es wirklich noch man klaut die Tiere dort weg, dann haben sie es am besten. Aber wenn man erwischt wird ....
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Mimia
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BeitragVerfasst am: 01.06.2008, 12:17    Titel:

Uns selber Hilft es am besten wenn man mit den Entsprechenden Besitzern Redet. ihnen Klar macht das es nicht shcön ist wie die Tiere leben und sie mit Worten davon überzeugt das es für sie einfacher ist die Tiere jetz zu übegeben.

Der Amtsveterinär kann oft meist selbst bei Shlechterster Halung nicht gleich einschreiten sondern räumt erst eine Besserungsfrist ein. nachder es den tieren meist etwas besser geht. aber oft noch nicht ganz akteptabel ist.

Also sollten wir selber uns an der Nase Packen und nciht Wegsehen sondern auf die Problemfälle zugehen und mit Worten "einprügeln" Smile

Lg Micha

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Verena
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BeitragVerfasst am: 01.06.2008, 15:18    Titel:

Huhu,

ich finds auch ne Frechheit dass ich den meisten Tiere nichts gemacht wird.
Die schaun glaub ich nur nach den Mindestmaßen (die meiner Meinung nach alle Tierquälerei sind) und ob sie Futter und Wasser haben und alles andere interessiert die wohl nicht Traurig

Das blöd ist auch dass solche Leute die ihre Tiere so schlecht halten sich meist dann nicht mal was sagen lassen und meinen alles besser zu wissen obwohl sie alles falsch machen

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Mimia
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Beiträge: 1010

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BeitragVerfasst am: 01.06.2008, 22:05    Titel:

gibts es eigendlich festgeschriebene mindestmaße? ich weis nur was von empfohlenen. das wären dann für eine Rennmausgruppe ein gehege von 1m *50*50 was an sich ein sontermaß bei den Aquarien ist und dementsprechend teuerer...

also wird fleistigst in aquarien mit 60*30*30 gezüchtet! und oftmals gibt es sogar noch kleinere Gehege... die armen.

das gleiche bei Meerschweinchen es werden doch immer wieder 80cm käfige als Meerschweinchenkäfige verkauft. wenn da dann futter einstreu und frisches Wasser drinnen ist und noch ein kleines Häuschen (dann ist eh schon kein platz mehr) dann unterninmt das Vet amt nichts!

Traurige Grüße Micha Traurig

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Tamara
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Beiträge: 61



BeitragVerfasst am: 02.06.2008, 08:39    Titel:

Zitat:
D.H. also, dass auch Vereine und Organisationen Strafanzeige gegen einen Tierquäler stellen müssen und dann hoffen können, dass irgendwas passiert.


Nein, nicht unbedingt. Wenn bei Tieren, die von einem Tierschutzverein vermittelt wurden, vertraglich festgelegt ist, dass die Tiere auch nach Adoption Eigentum dieses Tierschutzvereines sind, kann der Tierschutzverein die Tiere selbst wieder herausholen und erspart sich damit viel Arbeit und Ärger. Das machen heutzutage sehr viele seriöse Tierschutzvereine.

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LG Tamara

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Michaela203
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BeitragVerfasst am: 02.06.2008, 09:58    Titel:

Tamara hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
D.H. also, dass auch Vereine und Organisationen Strafanzeige gegen einen Tierquäler stellen müssen und dann hoffen können, dass irgendwas passiert.


Nein, nicht unbedingt. Wenn bei Tieren, die von einem Tierschutzverein vermittelt wurden, vertraglich festgelegt ist, dass die Tiere auch nach Adoption Eigentum dieses Tierschutzvereines sind, kann der Tierschutzverein die Tiere selbst wieder herausholen und erspart sich damit viel Arbeit und Ärger. Das machen heutzutage sehr viele seriöse Tierschutzvereine.


Hast Du schon erlebt das das geklappt hat? Ich nicht. Wir hatten im Tierheim auch solche Fälle. Und haben mit Polizei gedroht, Amtstierarzt usw., aber die Besitzer wollten die Tiere zum Teil einfach nicht wieder rausrücken. Da mussten wir wieder gehen und Anzeige erstatten usw. Es hat ewig gedauert bis die Tiere dann wieder dort wegkamen. So einfach scheint das also auch nicht zu sein. Trotz der Klausel. Mir hat mal ein Anwalt erzählt. Das diese Verträge sowieso für die Katz sind!

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Lutz
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Wohnort: Moosach

BeitragVerfasst am: 02.06.2008, 09:59    Titel:

hm, klar, wenn ein "Vertrag" da ist, ist es rechtlich einfacher etwas zu unternehmen, aber in den meisten Fällen, die man ja so "nebenher" mitgenkommt, hat man ja keine rechtliche Handhabe. Man denke mal ein so Miniaturverschläge hinter Häusern, etc.
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Sadi81
Faultier


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Anmeldungsdatum: 12.08.2008
Beiträge: 1

Wohnort: Heroldsberg bei Nürnberg

BeitragVerfasst am: 12.08.2008, 15:01    Titel: Ja schon traurg unsere Bürokratie

Hallo,

bin neu hier!!!
Mein Name ist Sandra,27J., Mama von zwei Jungs und mitterweile geschieden!!! Habe u.a. wegen meines zeitaufwändigen Berufs den Tierschutz hinten angestellt. Wir, mein Mann und Ich waren 10 J. aktiv im TSCH tätig. Ich habe unter anderem die Tierschutzakademie besucht um den Sachkundenachweis §11 zu erhalten und eine Hundetrainerausbildung absolviert (BW&Zoll)!!!!
Auch wir düfen "offiziell" keine Tiere beschlagnahmen, allerdings stehen uns meist die Amts-Vets gerne zur Seite, eine Hand wäscht bekanntlich die andere.
Polizisten dürfen Tiere in verwahrung nehmen d.h. z.B. in einem Auto sitzenden Hund in praller Sonne "verwahren" und dem zuständigen TH oder TSV zu übergeben.

Erstmal ein kurzes Statement.

LG Sandra

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Bitte macht einen Abstecher auf unsere HP http://rennmausbande.oyla15.de es suchen viele Tiere ein neues Zuhause
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