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Zwangstötung von Pferden!

 
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Smoky

Tierprofi


Geschlecht: Geschlecht:weiblich
Alter: 47
Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 1448

Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 01.11.2010, 00:16    Titel: Zwangstötung von Pferden!

Liebe Tierfreunde!

Vielleicht haben die einen oder anderen von Euch schon von der Equinen Infektiösen Anämie (EIA) gehört.

Dabei handelt es sich um eine Krankheit mit unspezifischen Symptomen wie zB Fieber und Blutarmut bei Pferden. Sie wird angeblich ausgelöst durch das Virus EIAV, welches von befallenen Tieren über Blutsauger oder Direktkontakt übertragen werden soll. Die Krankheit tritt vor allem in Rumänien auf, weshalb derzeit alle Pferde eines Allgäuer Händlers (rumän. Herkunft) sowie deren Kontakttiere aufgefunden und auf den Erreger getestet werden. Das sind keine alten Schlachtpferde sondern zumeist junge und aktive Warmblüter.

Ein positives (aber symptomfreies Tier) in Oberbayern wurde gestern getötet.

Die Kontrolle weiterer Pferde und der Stallkollegen steht diese Woche bevor. Auffallend war, daß das betroffene Tier bereits beim Import (und zwar negativ!!!) getestet war.

Man geht davon aus, dass etwa 30-90% der Fälle nie Krankheitssymptome zeigen werden, trotzdem besagt die “Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer” (2000, BGBI-I S. 531), dass alle positiven Tiere getötet werden müssen. (Quelle: fli.bund.de)

Aufgrund der angenommenen Übertragung kann die Zwangstestung und die Zwangstötung jedes lebende Pferd betreffen, das mit positiven Pferden Kontakt hatte oder in deren Nähe lebt (Mücken!!). Also ist jeder Pferdebesitzer potentiell gefährdet, sein gesundes und lieb gewonnenes Tier zu verlieren!!!!

Zur Virentheorie muss allerdings gesagt sein, dass zur Entwicklung eines zuverlässigen Tests erst einmal ein Virus entdeckt und beschrieben sein muss. Die meisten werden denken, das ist ja selbstverständlich. Leider wurde bisher auf viele Anfragen für die allgemein bekannten Viren des Menschen (zB HIV) ein solcher Nachweis nicht erbracht. Man kann davon ausgehen, dass das für EIAV ähnlich ist, es ist nun an uns das einzufordern und hier Klarheit zu bekommen:

Hier ein kurzer Abriss, wie ein Virus nach den Regeln der Wissenschaft nachgewiesen werden muss, um als solcher zu gelten:

>>> In einer Virus-Isolation müssen Viren aus den Zellen, Körperflüssigkeiten oder Zellkulturen isoliert werden und von allen Verunreinigungen befreit werden. Dies ist der erste Schritt und aus zweierlei Gründen sehr einfach. Erstens weisen Viren im Gegensatz zu lebenden Zellen, je nach Art, immer die gleiche Größe und Form auf. So können sie ... leicht von anderen zellulären Bestandteilen getrennt und somit isoliert werden. Zweitens gibt es seit langem geeignete Flüssigkeiten, wie zB aus Silikon-Kügelchen, die keine osmotischen Kräfte ausüben und die Virus-Partikel in der Isolation intakt lassen.

Zur Darstellung werden die isolierten Viren im Elektronenmikroskop fotografiert und müssen exakt so aussehen, wie die Partikel, die in den Zellen, in den Körperflüssigkeiten oder Zellkulturen beobachtet wurden. Denn oftmals, besonders im Plazentagewebe, Krebsgewebe, aber auch oft in Zellkulturen sieht man Partikel, die ähnlich wie Viren aussehen, aber gar keine sind.

Weiterhin müssen Eiweiße des Virus, die die Hülle bilden und die genetische Substanz umgeben, im elektrischen Feld ihrer Größe nach aufgetrennt und fotografiert werden. Dabei ergibt sich für jede Virusart ein spezifisches Längenmuster, denn jede Virusart setzt sich aus unterschiedlich vielen und/oder unterschiedlich großen Eiweißen zusammen.

Das gleiche gilt für die genetische Substanz der Viren, die aus RNA oder DNA bestehen und unterschiedlich lang sein kann. Die Eiweiße können leicht verdaut werden und RNA oder DNA, ähnlich wie die Eiweiße, werden im elektrischen Feld ihrer Länge nach aufgetrennt und können so fotografiert werden. Sind diese ersten drei Schritte dokumentiert und unterscheidet sich das untersuchte Virus in der Zusammensetzung seiner Eiweiße und der genetischen Substanz von anderen bekannten Viren, kann man von einem neuen Virus sprechen. <<< Dr. Stefan Lanka (Aids ist das Verbrechen, Klein-Klein-Verlag, Seite 62-63)


Nun, wir gehen natürlich davon aus, daß dies auch mit dem EIA Virus so passiert ist und dazu eine Arbeit veröffentlicht sein muss. Anhand einer solchen Arbeit kann jeder, der die technischen Möglichkeiten besitzt solch ein Virus aus einer Probe nachweisen. Ausserdem kann NUR anhand dieses so nachgewiesenen Virus ein geeigneter (geeichter und zuverlässiger) Test entwickelt werden.



Was können wir nun tun?


• Jeder Pferdebesitzer sollte in seinem Veterinäramt die Frage nach dem Virennachweis für EIAV stellen. Dabei geht es um die Quellenangabe eines solchen Direktnachweises oder eine Kopie der entsprechenden Arbeit, die alle obigen Informationen enthalten muss. Solche Nachweise sollte die Behörde schnell und unkompliziert liefern können. Lehrbuchkopien oder andere Abschriften bzw. telefonische Auskünfte ohne Quellenangabe sind NICHT ausreichend.• Wird kein ausreichender Virenbeweis erbracht sind alle indirekten Nachweismethoden (Antikörper-Antigen-Nachweis usw) nicht geeicht und somit wertlos.

• Wir sollten die Medien, Bürger, Kollegen und Pferdebesitzer informieren, dass derzeit junge, gesunde Pferde mitten aus dem Leben gerissen werden. Die Besitzer haben keinen Einfluss darauf und werden innerhalb einiger Tage vor vollendete Tatsachen gestellt. Es kann jeden treffen, der sein Pferd nicht geheim im eigenen Wohnzimmer hält!

• Alles Wissen über den aktuellen Nachweisstatus des Virus (oben) muss gesammelt und allen Betroffenen zugänglich gemacht werden. Bitte auch alle Informationen über die Zuverlässigkeit von Tests oder Labore die Direktnachweise anbieten weitergeben.

• Jeder Pferdebesitzer sollte sich eine Blutprobe seines Pferdes zur Gegenkontrolle zurückbehalten und sie anonym in einem Labor seiner Wahl (oder in mehreren) gegen prüfen lassen.

• Betroffene sollten sich untereinander kurz schliessen und sich in Gruppen zusammen schliessen, möglichst bevor Tests veranlasst werden (die Tötung erfolgt recht zeitnah). Am besten mit Anwaltlicher Unterstützung.

• Die “Verordnung zum Schutz gegen die ansteckende Blutarmut der Einhufer” (BGBI-I S. 531) gibt unter Umständen die Möglichkeit einer Quarantäne zu Versuchzwecken an. Es ist allerdings unklar was mit dem Tier passiert wenn es nicht mehr gebraucht wird..... Also gut überlegen. Man bekommt es wahrscheinlich nicht zurück.

• Besitzer getöteter Tiere sollten versuchen, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten (ist zwar ein Witz, aber trotzdem Ernst!).


Liebe Betroffene, bitte gebt den Mut nicht auf!


Wir haben die BT überstanden, wir werden auch das hinbekommen.
Betroffene und Interessierte sollten sich vernetzen. Alleine kann man diese Aufgaben nicht stemmen, aber unsere Bauern haben bewiesen, daß es gemeinsam geht. Lasst es uns anpacken.

Anbei noch einige Links zum Thema, bzw ähnlichen Themen:

• FLI, die Behörde zum Thema: www fli.bund.de
• Interessengemeinschaft gesunde Tiere: www.ig-gesunde-tiere.de (Erfahrung mit Behördlichen Zwangsanordungen)
• Klein-Klein-Verlag, alles über die Nicht-Existenz von Viren und die gerichtlichen Möglichkeiten: www.klein-klein-verlag.de



Eine Bitte an alle User, die auch in Pferdeforen sind:
bitte diesen Text dort einstellen, je mehr Personen Bescheid wissen, wie sie sich nicht unterkriegen lassen, desto mehr Chancen bestehen

Ich bin leider in keinem Pferdeforum, vielen Dank!

_________________
Liebe Grüße
Tina
Böckchenliebhaber
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